Der Mörder Daniel H. wird nicht verwahrt, dies wurde jetzt auf höchster Ebene verkündet. Dazu gibt Strafrechtsprofessor Martin Killias der Blick-Online-Redaktion Auskunft (Link zum Bericht folgt unten).
Daniel H. ermordete die 16-jährige Lucie T. Er hatte sie nach Hause gelockt, mit dem Spruch, Modeaufnahmen zu machen. (Lucie war ein Au-Pair). Was dann GENAU geschah, will der Mörder nicht sagen.
Bereits vorher war er in schlimmsten Masse straffällig geworden.
Der gesunde Menschenverstand sagt uns irgendwie, dass ein solcher Mensch keine Freiheit mehr verdient hat. Und sowieso, in US-Amerika würde er in gewissen Staaten für seine Taten garantiert zum Tod verurteilt. Zum Beispiel in Arizona. Denken wir doch nur mal an den Fall Jodi Arias. Diese Frau brachte ihren Ex-Freund Travis Alexander in seiner Wohnung in Mesa um. Sie beruft sich auf Notwehr. Aber ist 27-mal zustechen, ein Kopfschuss, PLUS eine durchschnittene Kehle NOTWEHR? NEIN.
Im nächsten Jahr werden wir endlich erfahren, ob Jodi Arias zum Tod verurteilt wird, oder ob sie LEBENSLANG IM KNAST BLEIBT. Mit der ersten Chance auf Freilassung nach 25 Jahren....
Solche Fragen stellt man sich dort...
Doch wir sind nun mal nicht in den USA. Schon gar nicht werden bei uns die Namen der Kriminellen veröffentlicht, nur die der Opfer. Die Schuldigen dürfen sich im Gericht noch mit einem Ordner oder der Jacke verdecken, falls es doch mal ein Kamerateam illegalerweise schaffen sollte, sich hineinzuschmuggeln, oder wie auch immer.
In den USA wird überhaupt keine Rücksicht darauf genommen, ob jemand schuldig ist oder nicht, sobald er oder sie verhaftet wird. Gucken Sie sich doch nur mal die Leute an, die in letzter Zeit in einem Gefängnis Arizonas "eincheckten":
MUGSHOTS (MARICOPA COUNTY SHERRIF'S OFFICE)
Name und Vorname werden genannt. Bei manchen Gefängnissen wird sogar der gesamte "Input" des Tages auf diese Weise online veröffentlicht, ach ja, das (mutmassliche) DELIKT darf bei den Angaben nicht fehlen.
Aber zurück zu unserem Verwahrungs-Fall in der Schweiz und die Frage, warum dieser Mörder frei kommen soll: Es handelt sich hier offenbar um ein juristisches Problem, nicht um ein moralisches, lesen Sie das Interview mit dem Strafrechtsprofessor bei Blick Online:
Hier der ganze Bericht bei Blick.online:
DIE LEBENSLANGE VERWAHRUNG IST GESTORBEN.
Mordfall Lucie T. (Schweiz) (Dossier BERNER ZEITUNG ONLINE zu Lucie Trezzini)
Mordfall Travis Alexander (USA) (SIIILEEEEEEX mit Links zu Blogspots der Täterin und des Opfers.)